Chemsverbote

Alles über (eure) Laborgeräte.

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
Cyanwasserstoff
Illumina-Admin
Beiträge: 6303
Registriert: Sonntag 7. Mai 2006, 20:41
Kontaktdaten:

Beitrag von Cyanwasserstoff »

Allerdings stimmt es denn in gewisser Weise muss das der Händler mit sich selbst vereinbaren...
Richtig, wenn irgendwer Sch... mit etwas baut, was er garnicht hätte erhalten dürfen, hat auch der Händler ein Problem. Ne EVE ist deswegen eine Rückversicherung mit Haftungsausschluss für den Händler. :)

Trotzdem bleibt es natürlich legal, solche Chemikalien zu erwerben, zu besitzen und zu lagern, sofern die Stoffe nicht an sich verboten sind, z.B. Lysergsäure. :wink:
Und solange die Eltern bei Minderjährigen einverstanden sind ( :wink: ), dürfen auch die solche Stoffe erwerben. :D
die z.B. öffentlich Chemikalien anpreisen die derartige Einsfufungen besitzen...
Man braucht sie garnicht anzupreisen, Fakt ist, dass man ohne T/T+/O/Xn/... nicht weit kommt. :(
Benutzeravatar
Chaoschemiker
Illumina-Moderator
Beiträge: 1408
Registriert: Mittwoch 13. Dezember 2006, 18:41
Wohnort: Leipzig

Beitrag von Chaoschemiker »

Cyanwasserstoff hat geschrieben:
Fakt ist, dass man ohne T/T+/O/Xn/... nicht weit kommt. :(
Das ist leider wirklich so und da machen es einem manche hirnrissigen Gesetze nicht gerade leichter... :evil:
Anwesenheit sehr wahrscheinlich.

Don't throw anything away. There is no 'away'.

Abusus non tollit usum.

Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §382 StGB bestrafen.
Benutzeravatar
cybercop
Illumina-Mitglied
Beiträge: 938
Registriert: Donnerstag 5. Oktober 2006, 17:40
Wohnort: Zwickau

Beitrag von cybercop »

Aber man kommt trotzdem an fast alles ran finde ich, es ist nur eine Frage der Zeit und des Geldes.
Alle Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist. (Paracelsus 1493-1541)
Coffee
Illumina-Mitglied
Beiträge: 524
Registriert: Freitag 19. Januar 2007, 18:23

Beitrag von Coffee »

Chaoschemiker hat geschrieben:
Cyanwasserstoff hat geschrieben:
Fakt ist, dass man ohne T/T+/O/Xn/... nicht weit kommt. :(
Das ist leider wirklich so und da machen es einem manche hirnrissigen Gesetze nicht gerade leichter... :evil:
waas? Xn ist auch "gesperrt" in dieser Hinsicht? Oi verdammt... naja abe rwie schon gesagt man kommt an alles irgendwie ran... :twisted: :twisted:
Benutzeravatar
Chaoschemiker
Illumina-Moderator
Beiträge: 1408
Registriert: Mittwoch 13. Dezember 2006, 18:41
Wohnort: Leipzig

Beitrag von Chaoschemiker »

Nein nur Xn in Verbindung mit bestimmten R-Sätzen
Anwesenheit sehr wahrscheinlich.

Don't throw anything away. There is no 'away'.

Abusus non tollit usum.

Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §382 StGB bestrafen.
Coffee
Illumina-Mitglied
Beiträge: 524
Registriert: Freitag 19. Januar 2007, 18:23

Beitrag von Coffee »

mit der 40 oder?
Benutzeravatar
Chaoschemiker
Illumina-Moderator
Beiträge: 1408
Registriert: Mittwoch 13. Dezember 2006, 18:41
Wohnort: Leipzig

Beitrag von Chaoschemiker »

R 40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung,
R 62 - Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R 68 - Irreversibler Schaden möglich
Anwesenheit sehr wahrscheinlich.

Don't throw anything away. There is no 'away'.

Abusus non tollit usum.

Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §382 StGB bestrafen.
Benutzeravatar
Cyanwasserstoff
Illumina-Admin
Beiträge: 6303
Registriert: Sonntag 7. Mai 2006, 20:41
Kontaktdaten:

Beitrag von Cyanwasserstoff »

Heisst aber auch nicht, dass man das dann nicht kaufen darf. Blei(II)-acetat, Trichlormethan, Toluen usw. sind ja von den Sätzen betroffen und trotzdem nicht verboten...
Benutzeravatar
Chaoschemiker
Illumina-Moderator
Beiträge: 1408
Registriert: Mittwoch 13. Dezember 2006, 18:41
Wohnort: Leipzig

Beitrag von Chaoschemiker »

Mit Xn ist nicht gesperrt. Nur der Abgebende muss sich versichern lassen das kein Unfug mit den Chemikalien die unter die Angaben fallen getrieben wird. (z.B. mit einer EVE)
Keine Chemikalie ist wirklich verboten.
Es gibt aber ausnahmen. Lest euch einfach mal HIER §1 ChemVerbotsV + den Anhang zu § 1 durch.

Gruß Felix
Anwesenheit sehr wahrscheinlich.

Don't throw anything away. There is no 'away'.

Abusus non tollit usum.

Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §382 StGB bestrafen.
Benutzeravatar
Chemienator
Illumina-Mitglied
Beiträge: 684
Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 20:25
Kontaktdaten:

Beitrag von Chemienator »

Bei Gefahrstoffen erheben wir zusätzlich 0,50 Euro Gefahrgutzuschlag je angefangenen Kilogramm Nettomasse (bei Flüssigkeiten entspricht 1Liter = 1kg), sofern die Gefahrstoffe nicht mehr als begrenzte Menge ("LQ") versendet werden kann.
muss ich für irgentwelche der genenntan Stoffe (z.B, KMnO4) 0,50€ pro km zahlen?

Bei 100km wären da ja 50€ :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
Benutzeravatar
Cyanwasserstoff
Illumina-Admin
Beiträge: 6303
Registriert: Sonntag 7. Mai 2006, 20:41
Kontaktdaten:

Beitrag von Cyanwasserstoff »

Lesen, insbesondere genau lesen, muss man auch können. :wink: Pro kg, nicht pro km. :roll: :wink:

mfg
Antworten