NS24 bedeutet halt, auch in Zukunft auf AliExpress und Co. angewiesen zu sein. Hat schon jemand was Konkretes über die praktischen Auswirkungen der neuen Zollregelungen erfahren? Eine vollständige Destille ist so ziemlich eines der letzten Dinge, für die ich mich beim Zoll erklären wollte (auch wenn kein Gefäss mehr als 2 Liter Volumen hat)...
Schade, dass es bei Laboreinkauf kaum weitere passende Normschliffware gibt/gab...
Kimble Kolben bei Laboreinkauf gibts auch in 24 NS...
Wenn man mal Videos auf YT guckt, da haben gefühlt die meisten 24/40. gerade im englischsprachigen Raum haben viele mit dem set angefangen. Sind auch alle Teile makellos verarbeitet bei Vevor. Was bei einzeln bestellten Teilen aus China nicht immer so ist.
85eu sind 6.50eu pro Teil---die Glasstopfen und das 200 Grad Thermometer nichtmal mitgerechnet. Eigentlich muss man das kaufen, selbst wenn man nur 2 Kühler braucht von dem set.
Eine vollständige Destille ist so ziemlich eines der letzten Dinge, für die ich mich beim Zoll erklären wollte
da musst du doch nichts erklären. Du darfst Glas und Destillationsapparatur haben soviel du willst.
Ja, ich weiß. Ich meinte auch eher die passenden Kühler, Trichter und Übergangsstücke.
Das Glas von Kimble ist dünnwandiger als die meiste No-name-China-Ware. Das hat Vor-und Nachteile.
Ausserdem sind die Schliffhülsen bei den 24ern kürzer (NS 24/29 statt 24/40).
Von der Festlegung auf NS24 sind vor allem Ersatz- und Ergänzungskäufe betroffen. Man kauft ja in der Regel kein ganzes Set neu, nur weil man ein einzelnes Teil nachbestellen muss.
Würde ich heute nochmal von vorn beginnen, würde ich wohl eher mit NS 29 einsteigen. Da könnte ich alles ganz normal beim deutschen Händler meines Vertrauens kaufen. Der hat auch günstige markenlose Ware - keinen Deut teurer als Einzelteile bei AliExpress.
Wenn Du Gefässe > 2 Liter kaufst, musst Du die Apparatur sogar anmelden.
Aber auch darunter werden sie es sich nicht nehmen lassen, nach dem Verwendungszweck zu fragen. Natürlich musst Du darauf nicht antworten (ich würde es notgedrungen tun: Destillation von Wasser und etherischen Ölen) - darfst Dich dann aber auch nicht beschweren, wenn mal Hausbesuch per Amtshilfe-Ersuchen kommt. Ein einfacher wie auch immer gearteter Verdacht einer unzulässigen Verwendung reicht dafür schon aus, da sind den Vorurteilen und dem Misstrauen der Zollbeamten keine Grenzen gesetzt... Unschuldig sein und unbehelligt bleiben sind hierzulande leider nicht dasselbe.
Ausserdem sind die Schliffhülsen bei den 24ern kürzer (NS 24/29 statt 24/40).
vollkommen egal. Dass das keine Rolle spielt, solltest du doch gelernt haben.
Klar kann man in vorauseilendem Gehorsam alles vermeiden in der Hioffnung, keinen Verdacht zu erregen. ich werd aber bestimmt nicht so leben. Gesetze zähneknirschend befolgen, auch die sinnlosen, ist eine sache, aber sicher werde ich nicht noch darrüber hinaus mich weiter einschränken in der Hoffnung nicht aufzufallen. Dann müssen sie halt kommen und gaffen was hier so los ist, dann ist es halt so.
So oft wie du das thematisierst, geht das ja schon fast in richtung Angst/Zwangsstörung, das scheint ja 24/7 präsent in deinem kopf zu sein, da finde ich mich doch lieber einfach damit ab, dass sie kommen könnten, ist vielleicht nervig aber was solls.
edit: lediglich ein Schriftstück sollten sie dann bitte dalassen, wo der Grund draufsteht für das THeater, nicht dass sie zu nem ungünstigen Zeitpunkt kommen und der Vermieter dann vielleicht spekuliert, ob sie nicht nach Drogen oder Waffen gesucht haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er hätte an nem Ast gesägt.....
Ja, und beide haben wir erfahren, dass die längeren Hülsen besser für die Vakuumdestillation geeignet sind - insofern passt die kürzere Hülse auch zum dünneren Glas der Kimble-Kolben...
Nein, damit, dass die HD zum Standardermittlungsinstrument mit hierzulande jährlich 98.000 nachweislich unschuldig Betroffenen geworden ist, sowie mit einem übergriffigen Staat, der damit in Serie gegen Art.13 GG verstößt, werde ich mich niemals abfinden können...
Wenn Du erst mal selbst betroffen warst, wirst auch Du anders darüber denken. Die Wahrscheinlichkeit liegt immerhin bei 1:4 im Laufe des Lebens!
Ich weiß mittlerweile aus erster Hand (ein Bekannter ist FA für Strafrecht und im Notdienstnetzwerk), aus welchen - oft nichtigen - Anlässen es zu solchen staatlichen Übergriffen kommen kann und wie man das Risiko verringert, diese versehentlich zu provozieren. Ja, so zu leben, ist dann oft eine Einschränkung und Belastung, mittlerweile aber ja auch nur noch eine von vielen, die ich in diesem Lande auf Dauer für unerduldbar halte...
Mit Kommen und Gucken ist es bei der Massnahme in der Regel nicht getan. Wenn Du das Pech hattest, nicht zu Hause zu sein (sie kommen meisten morgens zwischen sechs und sieben Uhr und einen Beschluss haben sie i. d. R. dabei), erkennst Du Deine Wohnung hinterher nicht mehr wieder... Und wenn Du sie zu den Dingen führen konntest, die sie suchen, werden sie ALLES mit Unterstützung eines Gefahrstoffteams im Vollschutzanzug mitnehmen (weil sie sich nicht hinreichend damit auskennen, um das vor Ort beurteilen zu können) und Du wirst die Sachen mit grosser Wahrscheinlichkeit nie mehr wiedersehen. Das mag für Dich nach ein paar Monaten Hobbychemie noch nicht so schlimm sein, für mich wäre nach 40 Jahren ein wichtiges Stück meines Lebens unwiederbringlich verloren - vom materiellen Wert mal ganz abgesehen. Und auf Herausgabe und/oder Schadenersatz müssen die meisten hinterher erst noch klagen - nicht selten auch vergeblich, da die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt...
Achja, und die öffentliche Aufmerksamkeit gibt's oft auch gleich gratis dazu. Was Dein Vermieter und Dein Nachbar nicht live mitkriegen (die Zimmer eines Mitbewohners werden oft auch noch ohne Rechtsgrundlage gleich mit durchsucht...), das erfahren sie - mitsamt all der üblichen Halbwahrheiten, der Vorverurteilung und der Sensationshascherei - spätestens online aus den Lokalmedien: dass ein Heimlabor wegen des Verdachts auf Verstoß gegen BtmG oder SprengG (oder von mir aus auch wegen mutmaßlicher Schwarzbrennerei, um den Kreis zum Zoll wieder zu schließen) ausgehoben wurde, ist den Zuständigen immer eine Pressemitteilung wert - ganz gleich, ob der Befund den Verdacht nun bestätigt oder nicht. Los wirst Du den Ruf dann so leicht nicht mehr, denn das Internet vergisst nichts, Gegendarstellungen sind selten und können Reputationsschäden kaum ausgleichen. Die einen müssen hinterher umziehen - nicht zuletzt auch, weil die Räumlichkeiten immer wieder an die traumatischen Erlebnisse erinnern, andere verlieren darüber sogar die Arbeitsfähigkeit und/oder ihren Job.
OT Ende.
Kommt ein Chemiker in eine Apotheke und sagt: "Ich hätte gerne Acetylsalicylsäure."
Der Apotheker antwortet: "Sie meinen Aspirin?"
Der Chemiker: "Genau, ich kann mir bloß dieses blöde Wort nie merken."
Die Kolonne ist kein Schnäppchen, anderswo bekommt man die für weniger Geld - und zwar neu.
Wohl aber der Kasten: in der Erhaltung bei dem Preis wirklich selten (und wird auch spürbar immer rarer).
Man muss als Nostalgiker halt das Glück haben, in der Nähe zu wohnen...
Mich würde ja interessieren, welche Chemikalien separat beigegeben sind.
ich weiss gar nicht, ob das überhaupt gut ist wenn die Kolonne einen Vakuummantel hat. Nach meinem Verständnis will man doch gerade, dass sich mehrere Temperaturzonen bilden und nicht alles gleichmässig stark aufgeheizt ist. Klar dauert das länger. Ob man das mit nem Vakuummantel mal nicht nur in ein normales Rohr verwandelt? Ich glaube ne Vigreux wirklich fachgerecht und optimal zu verwenden, gehört ne ganze Reihe Erfahrung und Wissen dazu. Wirklich spezielles dazu findet man nur schwer.
Wirklich tiefergehendes zum UMgang mit der Kolonne hab ich bisher umsonst gesucht, alles nur oberflächliche und generelle Anleitungen.
edit: wenn es ZU langsam geht, dann sollte man das eigentlich über mehr Dampfdruck/Temperetaur regeln und nicht mit Isolierung..zumindest nach meiner logik. Vielleicht lieg ich aber auch falsch.
Mobile Hobbychemiker mit Sinn für Nostalgie und Lust auf ein Schnäppchen im Grossraum Hannover/Hildesheim hier? viewtopic.php?t=6355
Selbst die Perhydridtabletten sind nach einem halben Jahrhundert noch erhalten...
Ob das Anleitungsbuch wohl noch vorhanden ist?
Nur mal zur Info.....der Verkauf, egal ob gewerblich oder privat von solchen alten Chemiekästen verstößt gegen die heutige Gesetzeslage...z.B. das Ausgangstoffgesetz, das CMR-Stoffe-Abgabeverbot an Privatpersonen, die Chemikalienverbotsverordnung....ist so ähnlich wie das Anbieten einer DVD ohne FSK-Einstufung, da hat es auch schon durchaus einige Flohmarkthändler erwischt....
Edit: und dieser Bereich ist ohne Registrierung für jeden lesbar und für Suchmaschinen auch indizierbar d.h. taucht über kurz oder lang in den Suchergebnissen bei z.B. Google auf....
Fuck the "REGULATION (EU) 2019/1148" of the European Parliament and of the Council...denn
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Art 5 Abs. 3 GG
Grundsätzlich sehe ich es ähnlich wie bj68.
Von daher würde ich dafür plädieren, diesen Thread in den nicht-öffentlichen Bereich zu verschieben.
Differenzieren muss man trotzdem.
Nicht alle Chemiekästen trifft es gleichermaßen: Kosmos C1000 bis C3000 der jüngsten Generation (aus den 2000er Jahren) z. B. gar nicht.
Im C1 sind nur Phenolphthalein und Cobaltnitrat von der ChemVerbV betroffen. Diese gilt für die gewerbliche Abgabe in Deutschland. Nicht fürs Ausland. Ob private Gebrauchtverkäufe betroffen sind, kann ich nicht beurteilen. Der Besitz ist jedenfalls nicht verboten.
Die Flaschen für die Säuren sind im ursprünglichen Lieferzustand immer leer gewesen. AusgStG Anh I greift also nicht unmittelbar.
Alkalinitrate und Kaliumpermanganat (letzteres im C1 auch nur als 1:2-Zubereitung) fallen nicht mehr unter die ChemVerbV. Chlorat oder Ammoniumnitrat war nie in den Kästen enthalten. Von daher ist die zitierte Quelle in der Tat weder vollständig korrekt noch aktuell. Alkalinitrate sind überwacht, aber nicht verboten. Der Verkäufer müsste also Meldung machen, wenn ihm die Abnahme des Kastens mit dem 20 g-Röhrchen Salpeter darin verdächtig vorkommt - theoretisch.
Mir ist auch kein behördlicher Eingriff dazu bekannt - vll. auch, weil ohnehin fast niemand mehr auf dem Schirm hat, was da mal wann (es gab mehrere verschiedene Editionen!) drin war...
Kann jemand dieses ziemlich massive Holzgestell gebrauchen? Die Bohrungen haben 28 mm Durchmesser und sind 34 mm tief. Versand gegen Portokostenerstattung... Falls sich keiner findet, freut sich der Ofen.
aliquis hat geschrieben: Dienstag 21. Januar 2025, 09:00
Im C1 sind nur Phenolphthalein und Cobaltnitrat von der ChemVerbV betroffen. Diese gilt für die gewerbliche Abgabe in Deutschland. Nicht fürs Ausland. Ob private Gebrauchtverkäufe betroffen sind, kann ich nicht beurteilen. Der Besitz ist jedenfalls nicht verboten.
In den konkreten Fällen greift die ChemVerbV nicht. Die beiden weiter oben genannten Verkäufer bieten nur Selbstabholung an. Untersagt ist lediglich der Versand an private Abnehmer.
Wie gesagt: Geltung ChemVerbV ist fraglich, aber nicht wegen Versand oder Abholung, sondern allenfalls wegen Überlassung von privat an privat. Im B2C-Verkauf gibt es in diesem Zusammenhang ausserdem noch das Selbstbedienungs- und Automatisierungsverbot, die Beratungs- und Dokumentationspflicht (EVE) sowie den Sachkundezwang für den Verkäufer.
Edit: und dieser Bereich ist ohne Registrierung für jeden lesbar und für Suchmaschinen auch indizierbar d.h. taucht über kurz oder lang in den Suchergebnissen bei z.B. Google auf....
Meine entsprechenden Links habe ich daher jetzt vorsichtshalber mal hierhin verschoben: viewtopic.php?f=13&t=6355